Wie läuft eine neuropsychologische Behandlung ab?


Seit 2013 besteht für Menschen mit erworbener Hirnschädigung ein gesetzlicher Anspruch auf ambulante neuropsychologische Behandlung.

Voraussetzung für eine neuropsychologische Behandlung ist die Überweisung eines Facharztes (Neurologe, Psychiaterin), der feststellt, ob eine erworbene Hirnschädigung oder eine Hirnerkrankung vorliegt.

Anschließend klären wir in einem Erstgespräch und weiteren Vorgesprächen gemeinsam den neuropsychologischen Behandlungsbedarf und die Zielstellung für die Therapie. Es wird eine neuropsychologische Diagnostik der kognitiven Funktionen und des seelischen Befindens durchgeführt. Oft kann es sinnvoll sein, hier Angehörige und ihre Sicht der Dinge einzubeziehen. Auf der Basis dieser Informationen wird ein individueller Therapieplan erstellt.

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Zu einer neuropsychologischen Behandlung gehört ein auf Wiederherstellung oder Ausgleich der gestörten Funktionen angelegtes kognitives Training. Daneben nehmen je nach Zielstellung psychotherapeutische Einzel-Gespräche zur Verarbeitung der eigenen Erkrankung und zur Entwicklung einer neuen Lebensperspektive eine wichtige Stellung ein. Je nach Fragestellung kann auch ein Therapieangebot in der Gruppe, bei Ihnen zu Hause oder außerhalb des Therapieraums sinnvoll sein. Auch ein Gesprächsangebot für Angehörige ist möglich.

Im Rahmen meiner kassenpsychotherapeutischen Zulassung für die ambulante neuropsychologische Diagnostik und Therapie kann die neuropsychologische Behandlung ab 01.07.2016 mit Ihrer Versichertenkarte auch über die Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und andere Kostenträger übernehmen gleichfalls im allgemeinen die Kosten für eine neuropsychologische Behandlung, erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Privaten Krankenversicherung über die Modalitäten einer Kostenübernahme.

Fragen zu einer neuropsychologischen Behandlung beantworte ich gerne telefonisch oder per E-Mail.

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